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LG Bonn, 30.06.2016 - 7 O 11/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bonn, 30.06.2016 - 7 O 11/13
- OLG Köln, 19.12.2018 - 11 U 110/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 28.01.2003 - VI ZR 139/02
Ursächlichkeit eines Unfalls mit geringer Geschwindigkeit für eine HWS-Verletzung
Auszug aus LG Bonn, 30.06.2016 - 7 O 11/13
Die nach § 286 ZPO erforderliche Überzeugung des Richters erfordert keine absolute oder unumstößliche Gewissheit und auch keine "an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit", sondern nur einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet (BGH, VI ZR 139/02, Urteil vom 28.01.2003, zitiert nach juris, Rn. 5).
- OLG Köln, 19.12.2018 - 11 U 110/16
Generalunternehmer muss sich Planungsfehler des Bauherrn anrechnen lassen!
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 30.06.2016 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 7 O 11/13 - im Hinblick auf die Beklagte zu 2 teilweise abgeändert und insoweit wie folgt neu gefasst:.